Gar nicht so Wild!
Januar und Februar sind traditionell die Monate für Wildbret – Feldhase, Wildschwein, Hirsch und Reh haben jetzt das richtige Alter, um die Wintertafel zu bereichern. Zeitgemäß zubereitet, sind Medaillons oder Braten, gespickter Rücken oder Pastete ein unvergleichlicher Genuss.
Die Jagd ist so alt wie die Menschheit. Schon in der Altsteinzeit – also vor rund zwei Millionen Jahren – ernährten sich die Vorfahren des Homo sapiens vom erbeuteten Fleisch wild lebender Tiere. Bis zur Beherrschung des Feuers vor etwa 500000 Jahren aß man das Fleisch ausschließlich roh. Was blieb denn auch anderes übrig? Heute empfehlen Ernährungswissenschaftler beim Braten von Wild über mehrere Minuten eine Kerntemperatur von 80° Celsius, damit womöglich vorhandene Parasiten abgetötet werden.
Im Verlauf der Jahrtausende wurden immer mehr Wildtiere domestiziert, der Ackerbau breitete sich aus, und der Anteil des Wildbrets an der menschlichen Ernährung verminderte sich. Und: Die einst für jedermann freie Jagd mit Pferd und Hund wurde zum Privileg der Stärksten und Tüchtigsten eines Stammes, letztlich also zum Vorrecht des
Stammesfürsten und damit des Adels
Unter Karl dem Großen (768–814 n.Chr.) erlangte die hochherrschaftliche Jagd ihre ganz große Blüte. Da es damals nicht gestattet war, auf fremdem Grund und Boden zu jagen, andererseits aber weite Landstriche niemandem gehörten, erklärte er sie einfach zu königlichem Land und damit zu seinen persönlichen Jagdgründen. Diese so genannten Bannforste, in denen außer dem König und seinem Gefolge niemand auf die Jagd gehen durfte, wurden schärfstens bewacht. Auf Wilderei stand lange Zeit die Todesstrafe. In die Zeit Karls des Großen fällt auch die – in späteren Jahrhunderten immer wieder veränderte – Aufteilung in Hoch- und Niederwild. Hochwild, zu dem anfangs nur Hirsch und Wildschwein zählten, später aber auch Mufflon, Gämse und Steinbock, ja zeitweise gar Fasan, Auer- und Birkhahn, durfte nur von „hohen“ Herren gejagt werden. Dem „niederen“ Volk war allenfalls die Jagd auf Rehwild, Hase, Wildkaninchen sowie verschiedene Vogelarten gestattet.
Vom Herrensport zur Hege und Pflege
Heute sind Jagd und Schonzeiten des Wildes in den meisten Ländern gesetzlich geregelt, in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz. Voraussetzung für einen Jagdschein – also für die Erlaubnis, bestimmtes Wild zu erlegen – ist der erfolgreiche Abschluss einer Jägerprüfung. Beinahe 350000 Inhaber eines solchen Jagdscheins gibt es in Deutschland. Verboten ist die Jagd mit bestimmten automatischen Waffen, künstlichen Lichtquellen, Schlingen, Giften, das Erlegen von Wild aus Kraftfahrzeugen und die Veranstaltung von Hetzjagden (Parforce-Jagden), bei denen zu Pferde mit einer Hundemeute stets nur einem einzigen Wildtier nachgestellt wird. Diese Jagdform entstand noch zu Lebzeiten Karls des Großen und verbreitete sich bis nach Frankreich und England, wo sie noch heute üblich ist. Lange Zeit war dort die Jagd zu Fuß, die Pirsch, verpönt. Heute kommt das zum Verzehr bestimmte Wild zumeist aus Osteuropa, von Farmen in Neuseeland, Namibia und Südafrika oder aus Gatterhaltung in Deutschland und Skandinavien.