Die Vita Lux-Gesellschaft lässt sich das Verfahren zur Herstellung von Malzbier patentieren. 1931 erwirbt die Brauerei Glaabsbräu in Seligenstadt das Patent und gibt dem neuen Getränk den Namen „Vitamalz“. Bis Ende der 1960er Jahre wird Vitamalz ausschließlich von der Brauerei Glaabsbräu zwischen Offenbach und Aschaffenburg produziert.
Das ändert sich 1970: Um die gestiegene Nachfrage befriedigen zu können, gründet Glaabsbräu mit anderen Brauereien den Vitamalz-Verbund. Deren Mitglieder verpflichten sich, Vitamalz nach einheitlicher Rezeptur zu brauen.
Mitglieder im Vitamalz-Verbund sind neben Glaabsbräu die Privatbrauerei Ernst Barre im ostwestfälischen Lübbecke, die Bremer Brauerei Haake-Beck Brauerei, die Gilde Brauerei in Hannover, die Hacker-Pschorr Brauerei in München, die Hamburger Holsten Brauerei, die Karlsberg Brauerei in Homburg, die Krombacher Brauerei im nordrhein-westfälischen Kreuztal, die Privatbrauerei A. Rolinck in Steinfurt, Tucher Bräu in Nürnberg und die Dortmunder Actien-Brauerei.
Da es in Bayern verboten ist, Malzbier mit Zuckerzusatz herzustellen, kam es 1960 zu einer Klage gegen Vitamalz. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Vitamalz fortan nur unter dem Namen „Malztrunk“ im Handel geführt werden darf. Bei einem Alkoholgehalt von unter 0,1 % (der damit geringer ist als beispielsweise der von Apfelsaft), sei Vitamalz eher als Erfrischungsgetränk denn als Bier zu betrachten. Trotzdem hat sich der Name Malzbier, auch bei anderen Malzgetränken, bis heute umgangssprachlich gehalten.
Weitere Infos unter www.vitamalz.de.